Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dieselstraße 9, 71229 Leonberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 250350
EUID
DEB8534.HRB250350
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 101/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung
20.06.2025
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Widerspruchsfrist
11.08.2025
Bekanntmachung
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Metall-, Draht- und Rohrerzeugnissen jeder Art, sowie der Vertrieb solcher Erzeugnisse im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR und Zuschläge von 130 % geltend gemacht wurden. Parallel dazu wurden die Schlussunterlagen eingereicht. Das Insolvenzgericht Ludwigsburg hat eine Abschlagsverteilung mit einer Quote von 100 % beschlossen, basierend auf einer Verteilungsmasse von 1.807.943,72 Euro und festgestellten nicht nachrangigen Insolvenzforderungen in gleicher Höhe. Das Schlussverzeichnis dient als Grundlage für diese Verteilung. Zudem erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen endete am 11.08.2025. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Strähle Galvanik GmbH, wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt. Parallel wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverze…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt. Parallel wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverzeichnis dient als Grundlage für eine Abschlagsverteilung. Es soll mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung mit einer Quote von 100 % durchgeführt werden; verfügbar ist eine Verteilungsmasse von 1.807.943,72 Euro. Die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Strähle Galvanik GmbH, wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt. Parallel wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverze…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt. Parallel wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverzeichnis dient als Grundlage für eine Abschlagsverteilung. Es soll mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung mit einer Quote von 100 % durchgeführt werden; die Verteilungsmasse beträgt 1.807.943,72 Euro. Die zur Tabelle festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO belaufen sich ebenfalls auf 1.807.943,72 Euro. Die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Strähle Galvanik GmbH wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR und Zuschläge von 130 % geltend gemacht wurden. Parallel dazu wurden die Schlussunterla…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR und Zuschläge von 130 % geltend gemacht wurden. Parallel dazu wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverzeichnis dient als Grundlage für eine Abschlagsverteilung. Diese soll mit einer Quote von 100 % durchgeführt werden, wobei eine Verteilungsmasse von 1.807.943,72 EUR verfügbar ist, die den nicht nachrangigen Insolvenzforderungen entspricht. Die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 11.08.2025 schriftlich Widerspruch einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Zudem wurde die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Strähle Galvanik GmbH, festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt und Zuschläge von 130 % geltend gemacht werden. Parallel dazu wurden die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 4.352.166,73 EUR zugrunde liegt und Zuschläge von 130 % geltend gemacht werden. Parallel dazu wurden die Schlussunterlagen eingereicht, und das Schlussverzeichnis dient als Grundlage für eine Abschlagsverteilung. Es soll eine Abschlagsverteilung mit einer Quote von 100 % durchgeführt werden; die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 1.807.943,72 Euro, was exakt der Höhe der zur Tabelle festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) entspricht. Die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 11.08.2025 schriftlich Widerspruch einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Strähle Galvanik GmbH, wurde festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung bzw. des Schlusstadiums.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgar…
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.352.166,73 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 130 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 350,00 EUR je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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|soll mit…
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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|soll mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung mit einer Quote von 100 % durchgeführt werden. Verfügbar sind 1.807.943,72 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind die zur Tabelle festgestellten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 1.807.943,72 Euro.
Parallel wurden die Schlussunterlagen eingereicht. Das Schlussverzeichnis dient daher als Grundlage für die vorzunehmende Abschlagsverteilung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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1. Die Pr…
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 04.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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Die Vergü…
3 IN 101/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METDRA Metall- und Drahtwarenfabrik GmbH, Dieselstraße 9, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Göring und Carolin Hörning
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 250350
- Schuldnerin -
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Strähle Galvanik GmbH, vertreten durch Herrn Sven Reimold, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 21.03.2025, hier eingegangen am 31.03.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 3 geltend gemachte Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.06.2025
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