Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWBV GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für die Einreichung von Widersprüchen gegen diese Forderungen wurde der 22.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen sämtliche Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWBV GmbH ist am 04.12.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWBV GmbH ist am 04.12.2024 um 16:15 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 22.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 638/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWBV GmbH, Alter Flughafen 22, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 220650), vertr. d.: Günther Dokters, Max-Planck Straße 7A, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
904 IN 638/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWBV GmbH, Alter Flughafen 22, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 220650), vertr. d.: Günther Dokters, Max-Planck Straße 7A, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 638/24 - 5 -: Über das Vermögen der BWBV GmbH, Alter Flughafen 22, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 220650), vertr. d.: Günther Dokters, Max-Planck Straße 7A, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 04.12.2024 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwa…
904 IN 638/24 - 5 -: Über das Vermögen der BWBV GmbH, Alter Flughafen 22, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 220650), vertr. d.: Günther Dokters, Max-Planck Straße 7A, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 04.12.2024 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Walsroder Straße 93/93a, 30853 Langenhagen, Tel.: 0511 8979290, Fax: 0511 89792927, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.12.2024
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