Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Saarpfalz-Park 204a, 66450 Bexbach
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 3880
EUID
DEV1109.HRB3880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
105 IN 28/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis
Adresse
Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2025 , 08:36 Uhr
Eröffnung
10.04.2026 , 11:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2026
Berichtstermin
18.06.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
18.06.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der BWF Armaturen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bexbach, deren Geschäftsgegenstand gerichtet ist auf den Handel, die Beratung und den Service im Bereich Pipelinearmaturen und Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH ist am 10.04.2026 um 11:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 24.04.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 09.10.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 18.06.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 28/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 28/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2026, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 18.06.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
105 IN 28/25
Saarbrücken, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 28/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
ist am 09.10.2025, um …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 28/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3880 eingetragenen BWF - Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarpfalz-Park 112, 66450 Bexbach, vertr. d. d. Gf.
ist am 09.10.2025, um 08:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 28/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2025
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