Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Giovanni Stagnitto GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Waldmohrer Straße 3, 66916 Breitenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 11810
EUID
DET3403V.HRB11810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung sämtlicher Arbeiten im Stukkateurhandwerk sowie Tätigkeiten als Generalübernehmer für Bauprojekte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giovanni Stagnitto GmbH ist am 07.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 8/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giovanni Stagnitto GmbH, Waldmohrer Str. 3, 66916 Breitenbach (AG Zweibrücken, HRB 11810), vertr. d.: Giovanni Stagnitto, Waldmohrer Str. 3, 66916 Breitenbach, (Gesellschafter), ist am 07.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzog…
1 IN 8/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Giovanni Stagnitto GmbH, Waldmohrer Str. 3, 66916 Breitenbach (AG Zweibrücken, HRB 11810), vertr. d.: Giovanni Stagnitto, Waldmohrer Str. 3, 66916 Breitenbach, (Gesellschafter), ist am 07.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.04.2026
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