Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 45553
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Insolvenzprofil
Bybaki GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
bei Selahattin Cüce, Echternacher Straße 21, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45553
EUID
DET2408V.HRB45553
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Selahattin Cüce
Rolle
Liquidator
Adresse
Echternacher Straße 21, 54634 Bitburg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie das Betreiben von Restaurants und Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bybaki GmbH i.L. ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Das vollständige Beschlussdokument kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bybaki GmbH i.L., (AG Wittlich, HRB 45553), vertr. d.: Selahattin Cüce, Echternacher Straße 21, 54634 Bitburg, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der volls…
9 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bybaki GmbH i.L., (AG Wittlich, HRB 45553), vertr. d.: Selahattin Cüce, Echternacher Straße 21, 54634 Bitburg, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bitburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 20.01.2026
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