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Insolvenzprofil
C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 120173
EUID
DEK1101.HRA120173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 67/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Ralf Marten Pachmann
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Büschstraße 12, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.09.2025
Frist zur Stellungnahme im Schlusstermin
30.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 67/19 behandelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ralf Marten Pachmann hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 01.05.2019 ausgeübt, wobei seine Vergütung und Auslagen a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 67/19 behandelt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ralf Marten Pachmann hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 01.05.2019 ausgeübt, wobei seine Vergütung und Auslagen am 03.09.2026 festgesetzt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die nachträgliche Anmeldung und Prüfung von Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 02.09.2025 festgelegt wurde. Später wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.10.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Schlussverteilung bzw. des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173, ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 67/19 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ralf Marten Pachmann hat sein Amt vom 18…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173, ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 67/19 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ralf Marten Pachmann hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 01.05.2019 ausgeübt; seine Vergütung und Auslagen sind festgesetzt worden. Am 08.07.2025 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der besondere Prüfungstermin ist auf den 02.09.2025 festgelegt; bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche bei Gericht eingehen. Am 03.09.2026 hat das Gericht dem Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben bis zum 30.10.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Am 07.10.2026 wurde die Schlussverteilung angekündigt. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 768.095,91 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 50.252,14 EUR zur Verfügung, von dem die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127545 eingetragene Constantin Urmersbach Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Constantin Urmsbach,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 67/19
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127545 eingetragene Constantin Urmersbach Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Constantin Urmersbach
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B418 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 67/19
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127545 eingetragene Constantin Urmersbach Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Constantin Urmsbach
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Ralf Marten Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 18.02.2019 bis zum 01.05.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B418 eingesehen werden.
67a IN 67/19
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 67/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120173 eingetragenen C. Urmersbach Rainvilleterrassen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127545 eingetragene Constantin Urmersbach Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Constantin Urmersbach
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 768.095,91 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 50.252,14 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67a IN 67/19
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2026
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