Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EARSandEYES GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Steinhöft 5 - 7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 76621
EUID
DEK1101.HRB76621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 275/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Adresse
Johnsallee 7, 20148 Hamburg
Telefon
(040) 25 333 55 0
Termine & Fristen
Berichtstermin
13.05.2025 , 11:15 Uhr
Gläubigerversammlung
11.11.2025 , 10:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Agentur für Internet-basierte Markt-und Meinungsforschung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EARSandEYES GmbH ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Ursprünglich wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm als Sachwalter bestellt. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 25.03.2025 anzumelden. Ein Termin zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen ist für den 13.05.2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Anordnung der Eigenverwaltung am 04.07.2025 aufgehoben, woraufhin Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm zum Insolvenzverwalter bestellt ist. Am 04.07.2025 ging zudem die Anzeige über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit ein. Für den 11.11.2025 ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit der Athena Beteiligungen GmbH in Höhe von 45.000,00 EUR anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
ist am 04.07.2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
ist am 04.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
wird die Anord…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg, Telefon: (040) 25 333 55 0, Fax: 004940253335599@fax.hamburg.de.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
wird Termin fü…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Athena Beteiligungen GmbH hinsichtlich der Zahlung eines Betrages in Höhe von 45.000,00 EUR zur Abgeltung des geltend gemachten Anspruchs und zur Abgeltung weiterer Ansprüche gegen sie.
bestimmt auf
Dienstag, 11.11.2025, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76621 eingetragenen EARSandEYES GmbH, Steinhöft 5-7, Haus am Fleet, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lüttschwager
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Agentur für Internet-basierte Markt-und Meinungsforschung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 14:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 13.05.2025, 11:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67b IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2025
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