Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Campingpark Dockweiler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45324
EUID
DET2408V.HRB45324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 45/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Frosch
Adresse
Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier
Telefon
0651-2006853-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
24.03.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
02.09.2025
Stichtag Prüfungstermin
03.11.2025
Gläubigerversammlung
07.01.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Campingplatzes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gegen die Antragstellerin wurde vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Christine Frosch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene Stichtage für besondere Gläubigerversammlungen gemäß § 160 InsO festgelegt, darunter der 02.09.2025, der 24.03.2025 und der 07.01.2026. Der Termin vom 03.12.2025 wurde aufgehoben; für die neue Versammlung am 07.01.2026 wird das mündliche Verfahren angeordnet. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag dafür auf den 03.11.2025 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24
19.06.024 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geboren am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertreten durch: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 gegen die Antragstellerin …
7a IN 45/24
19.06.024 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geboren am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertreten durch: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651-2006853-0, Fax: 0651-2006853-60 bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schriftlicher Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird
besti…
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schriftlicher Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird
bestimmt auf
02.09.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen
den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Die entsprechende Mitteilung der Insolvenzverwalterin vom 20.02.2025 ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Auf Wallers 6, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Auf Wallers 6, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Auf Wallers 6, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1.) Der Termin vom 03.12.2025 wird aufgehoben.
2.) F…
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Auf Wallers 6, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
1.) Der Termin vom 03.12.2025 wird aufgehoben.
2.) Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
3.) Neuer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert, die Aufnahme
solcher Rechtsstreite abzulehnen
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung …
7a IN 45/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf
24.03.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 45/24: Über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist…
7a IN 45/24: Über das Vermögen der Campingpark Dockweiler GmbH, geb. am 02.03.1991, Mühlenweg 1, 54552 Dockweiler (AG Wittlich, HRB 45324), vertr. d.: Kostadinka Schell, Hellenbergstraße 11a, 53489 Sinzig, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651-2006853-0, Fax: 0651-2006853-60.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.12.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 02.10.2024
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