Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MW Construct GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 43683
EUID
DET2408V.HRB43683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 52/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2024
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2024
Berichtstermin
26.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Ausführung von Bauten aller Art sowie der Vertrieb von Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 20.06.2024 ist über das Vermögen der MW Construct GmbH in Wittlich das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Amtsgericht Wittlich am 17.09.2025 einen Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 08.10.2025 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere der Genehmigung des Abschlusses eines Gesamtvergleichs mit Markus Westerburg, sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Wittlich eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 20.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Wittlich eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 20.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist am 26.11.2024 angesetzt. Zudem wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren für den 08.10.2025 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 52/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), ist am 20.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der An…
Az.: 7a IN 52/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), ist am 20.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt…
7a IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
08.10.2025.
Der Termin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung des Abschlusses des Gesamtvergleichs mit Markus Westerburg
Widersprüche müssen bis zum Stichtag 08.10.2025 schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 52/24: Über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechts…
7a IN 52/24: Über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird
am Dienstag, den 26.11.2024 um 10:00 Uhr, Saal 2, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 04.09.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…
7a IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 43683), vertr. d.: Markus Westerburg, MW Construct GmbH, Straßburgstraße 12, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 21.07.2026
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