Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Canapuff Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 38879
EUID
DEG1312.HRB38879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 94/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
28.08.2025 , 10:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
29.08.2025
Forderungsanmeldefrist
08.10.2025
Berichtstermin
29.10.2025
Prüfungstermin
29.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canapuff Germany GmbH ist am 28.08.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.10.2025. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 29.10.2025. Am 29.08.2025 ist bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canapuff Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 38879 P), Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln, Naturprodukten, E-Zigaretten u.a., -LOK 21 GE B1-01-Schwarzkopffstraße 1,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canapuff Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 38879 P), Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln, Naturprodukten, E-Zigaretten u.a., -LOK 21 GE B1-01-Schwarzkopffstraße 1, 15745 Wildau, eingetragener Sitz: Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerwig Lupp, Birkenhain 33, 15806 Zossen wurde am 28.08.2025, um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 29. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 28.08.2025
Az.: 63 IN 94/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canapuff Germany GmbH (Regis-tergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 38879 P), -LOK 21 GE B1-01-Schwarzkopffstraße 1, 15745 Wildau ist am 29.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 2. …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canapuff Germany GmbH (Regis-tergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 38879 P), -LOK 21 GE B1-01-Schwarzkopffstraße 1, 15745 Wildau ist am 29.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 2. September 2025
Az.: 63 IN 94/25
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