Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
McPhy Energy Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 11427
EUID
DEG1103.HRB11427
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 194/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Rolle
Sachwalter
Adresse
Bautzener Straße 102, 01099 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
27.08.2025 , 08:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.10.2025
Berichtstermin
04.11.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der McPhy Energy Deutschland GmbH ist am 27.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.10.2025 beim Sachwalter anzumelden. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, dessen Mitglieder Herr Stephan Schenke (für ungesicherte Kleingläubiger), Herr Theodoros Papadopoulos (für öffentlich-rechtliche Gläubiger) und Frau Olga Stoller (für Arbeitnehmer) sind. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Gegenstände beschlossen wird, ist am 04.11.2025 anberaumt. Bei Beschlussunfähigkeit der Versammlung gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. Gegen den Beschluss ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McPhy Energy Deutschland GmbH (Registergericht Amtsgericht Cottbus: HRB 11427 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff u.a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Picco, eingetragener…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McPhy Energy Deutschland GmbH (Registergericht Amtsgericht Cottbus: HRB 11427 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff u.a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Picco, eingetragener Sitz: Wildau, Schwartzkopffstraße 1, 15745 Wildau wurde am 27.08.2025, um 08:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzener Straße 102, 01099 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, den 4. November 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 21.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, §§ 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu den Mitgliedern werden bestimmt:
a) Herr Stephan Schenke als Vertreter der ETL Schenke & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Dr.-Hans-Lebach-Straße 2, 15537 Erkner, für die ungesicherten Kleingläubiger,
b) Herr Theodoros Papadopoulos für das Förderungsmittelinstitut Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW), Meitnerstraße 1, 70563 Stuttgart für die öffentlich rechtlichen Gläubiger,
c) Frau Olga Stoller, Betriebsratsvorsitzende, Schwartzkopffstraße 1, 74254 Wildau, als Vertreterin der Arbeitnehmer.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 27.08.2025
Az.: 63 IN 194/25
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