Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.06.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt), Im Gäßchen 3, 67700 Niederkirchen (AG Kaiserslautern, HRB 33751), vertr. d.: Cara Ludigs, Oberbürgermeister-Buß-Straße 3, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa…
1 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt), Im Gäßchen 3, 67700 Niederkirchen (AG Kaiserslautern, HRB 33751), vertr. d.: Cara Ludigs, Oberbürgermeister-Buß-Straße 3, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.06.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 02.06.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt), Im Gäßchen 3, 67700 Niederkirchen (AG Kaiserslautern, HRB 33751), vertr. d.: Cara Ludigs, Oberbürgermeister-Buß-Straße 3, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkung…
1 IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Canmalu Verlags UG (haftungsbeschränkt), Im Gäßchen 3, 67700 Niederkirchen (AG Kaiserslautern, HRB 33751), vertr. d.: Cara Ludigs, Oberbürgermeister-Buß-Straße 3, 55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 02.06.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.06.2025
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