Einstellung des Verfahrens Niedersachsen HRA 202453

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Insolvenzprofil

Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 202453
EUID
DEP2408.HRA202453

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 101/26
Phase
Einstellung des Verfahrens

Termine & Fristen

Abweisung mangels Masse
25.08.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG ist am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht Gifhorn zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse vorhanden war. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200 EUR übersteigt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

35 IN 101/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Hopfenstraße 13, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRA 202453), vertr. d.: 1. Taurus GmbH vertr. d. d. GF, Hopfenstraße 13, 31224 Peine, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Reinhard Kellner, (Ge…

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