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Das Amtsgericht Chemnitz hat am 17.07.2026 um 10:50 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Car Trim Holding GmbH, Plauen, den Rechtsanwalt Tobias Hohmann aus Chemnitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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