Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 660095
EUID
DEB8537.HRA660095
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
562/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Widerspruchsfrist
28.10.2025
Aufhebung
25.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Stahl GmbH & Co. KG (Gurt- und Bandweberei) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für die nachträgliche Anmeldung dieser Forderungen endet am 14.10.2025. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zum 28.10.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Das Verfahren ist so angelegt, dass es nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans zum 25.12.2025 aufgehoben wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werne…
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werner Boysen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660095
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 25.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werne…
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werner Boysen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660095
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Sandra Dittrich wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 23.06.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 12 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werne…
1 IN 562/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carl Stahl GmbH & Co. KG Gurt- und Bandweberei, Anhauser Straße 7, 89542 Herbrechtingen, vertreten durch die Komplementärin Stahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anhauser Str. 7, 89542 Herbrechtingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Werner Boysen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660095
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.09.2025
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