Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der persönlichen Haftung der CarLo CarLogisticTeam GmbH & Co. KG, deren Zweck die Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse und allen damit zusammenhängenden Geschäften ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 30.04.2024 bestanden. Das Verfahren schreitet zur Schlussphase voran: Der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Einspruchsmöglichkeiten gegen die Schlussrechnung, nicht verwertbare Gegenstände und das Schlussverzeichnis waren bis zum 19.06.2024 möglich. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07.05.2024 festgesetzt worden. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 02.07.2024 festgesetzt. Für die Schlussverteilung stehen Forderungen in Höhe von 42.997,41 EUR zur Berücksichtigung, wobei eine Masse von 1.167,08 EUR verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemelde…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.04.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfa…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 19.06.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 42.997,41 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 1.167,08 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 07.05.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolven…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 855/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarLo CarLogisticTeam Verwaltung GmbH, Johannisallee 38, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35702
vertreten durch die Geschäftsführerin Franziska Werner
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 02.07.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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