Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Classes Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dittrichring 15, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 39405
EUID
DEU1308.HRB39405
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 290/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
07.05.2024
Fristende Anträge Vergleich
19.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist die Erbringung von Dienstleistungen für die Sportbranche, insbesondere für Fitnesstrainer und Fitnessstudios, sowie die Entwicklung und Vermarktung von Software und Softwareprodukten im Fitnessbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier ist aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Roth bestellt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07.05.2024 festgesetzt worden. Gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung, wobei die Frist zwei Wochen beträgt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier ist aus wichtigem Grund entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Roth bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier ist aus wichtigem Grund entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Roth bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07.05.2024 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Es besteht ein Bezug zu einem Vergleich vom 23.01.2025 im Verfahren der LE Loyalty Entwicklung GmbH, in dem die Anerkennung einer Forderung von RA Roth in Höhe von 90.000,00 EUR geprüft wird. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über den Vergleich sind schriftlich bis zum 19.02.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
Der Insolvenzverw…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
Der Insolvenzverwalter RA Alexander Kaesebier wird aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen, §§ 292 III 2, 59 I InsO.
Zum neuen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwalt Axel Roth, Weißestraße 3, 04299 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 212019 88 bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
- wurde die Vergü…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 07.05.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
- wurde das schri…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 290/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Classes Solutions GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39405
vertreten durch den Geschäftsführer Vassili Eichler
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Reichel
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Vergleich vom 23.01.2025 mit Hr. RA Putze als IV über das Vermögen der LE Loyalty Entwicklung GmbH ( 405 IN 587/24) über die Anerkennung der von RA Rothl angemeldeten Forderung im Verfahren der LE Loyalty Entwicklung GmbH in Höhe von 90.000,00 EUR. sind schriftlich bis zum 19.02.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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