Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carpathia Events GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 96512
EUID
DEF1103R.HRA96512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36c IN 4504/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Juhasz
Rolle
Geschäftsführer der Komplementärin
Termine & Fristen
Antragstellung
16.06.2025
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Widerspruchsfrist
05.08.2025
Beschluss
27.07.2026
Einwendungsfrist
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carpathia Events GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 05.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carpathia Events GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Juli 2025 wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet; die Prüfung dieser Forderungen erfolgt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carpathia Events GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Juli 2025 wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet; die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 05.08.2025 widersprechen. Im Juni 2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter Vergütungen und Auslagen für die vorläufige Verwaltung sowie für das Hauptverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27.07.2026 den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen bis zum 14.09.2026 möglich waren. Mit Zustimmung des Gerichts findet nun die Schlussverteilung statt. Die Verteilungsmasse beträgt 224.841,23 Euro, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.858.938,01 Euro zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
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1. …
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
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1. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 46-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 4504/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Sch…
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.07.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Sch…
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Schuldnerin -
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hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 16.06.2025 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 123.516,17 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % für den Mehraufwand bei der Betriebsfortführung sowie bei der Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten beantragt.
Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 16.06.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 384.569,23 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 60 % für den Mehraufwand bei obstruktivem Schuldnervertreter und bei ungeordneter Buchführung / ungeordnetem Belegwesen beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Sch…
36c IN 4504/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Gemäß § 53 InsO sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu begleichen.
Verfügbar sind 224.841,23 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.858.938,01 Euro.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
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