Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L. ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 05.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L. wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Im Juli 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchs…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L. wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Im Juli 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 05.08.2025 bestand. Im weiteren Verlauf beantragte der Insolvenzverwalter am 21.01.2026 die Regelvergütung sowie Auslagen in Höhe von 109.581,44 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das Gericht beschloss am 23.07.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und stimmte der Schlussverteilung zu. Die Verteilungsmasse beträgt 30.047,71 Euro, während Insolvenzforderungen in Höhe von 827.910,00 Euro berücksichtigt werden müssen, wofür jedoch kein Betrag zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
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1. D…
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
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1. Die Prüfung der bis 15.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 und 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schu…
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23.07.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schu…
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 21.01.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 109.581,44 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für Mehraufwand aufgrund Sicherstellung der Versorgung der Anlieger und der Abrechnung und Erstattung von Abschlägen an die Anlieger sowie aufgrund komplexem Debitorenmanagement und erschwertem Forderungseinzug sowie bei komplexer Prozessführung beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schu…
36c IN 5956/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cité-West Immobilien Konzeptions Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) i.L., Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 122318
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Gemäß § 53 InsO sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu begleichen.
Verfügbar sind 30.047,71 Euro Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 827.910,00 Euro - zur Verteilung an diese steht jedoch kein Betrag zur Verfügung.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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