Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CARPET FACTORY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26378
EUID
DEG1312.HRB26378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 418/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CARPET FACTORY GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner hat ihre Vergütung gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt erhalten. Die Insolvenzmasse beträgt 492,97 EUR. Es wurde die Mindestvergütung für vier Anmeldegläubiger festgesetzt. Zusätzlich wurden Aufwandsentschädigungen für Zustellungen sowie Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer gewährt. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 74.075,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 482,97 EUR zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten in Abzug zu bringen sind. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin sowie zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO ist auf den 09.03.2026 bestimmt. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski
wurde der Schlusstermin zur:
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schluss…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski
wurde der Schlusstermin zur:
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO
bestimmt auf den 09.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 418/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski, Waldstraße 10, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Schenkenberg
liegt das Verzeichnis der bei der Verteil…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski, Waldstraße 10, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Schenkenberg
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 418/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 74.075,85 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 482,97 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 418/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski
wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CARPET FACTORY GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26378 P), An der B 1 Nr. 11, 14550 Groß Kreutz Ortsteil Bruch, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Auginski
wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 492,97 EUR.
Es wurde die Mindestvergütung für 4 Anmeldegläubiger festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 9 Zustellungen gewährt.
Weiterhin machte die Verwalterin die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV geltend. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden wie beantragt festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 418/20, Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026
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