Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K & P Malerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 13535
EUID
DEG1312.HRB13535
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 87/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
09.05.2025
Schlusstermin
24.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & P Malerei GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei der Widerspruchsfrist-Stichtag auf den 09.05.2025 entfiel. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrüngger hat am 26.03.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 24.06.2025 bestimmt. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse 19.913,47 EUR und die bereinigte Teilungsmasse 21.729,58 EUR beträgt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Krzemionek-Ludwig, wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Ent…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Krzemionek-Ludwig, wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6.60 IN 87/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24.06.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.60 IN 87/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde die V…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 19.913,47 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 21.729,58 EUR.
Es wurde eine verminderte Regelvergütung festgesetzt. Abschläge wurden in Höhe von 10 % für Arbeitserleichterungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter (§ 3 II a InsVV) vorgenommen.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 87/22, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P ), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette von Witzendorff, R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P ), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette von Witzendorff, Ringpromenade 98, 14612 Falkensee -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 87/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 24.683,19 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 4.650,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angem…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.05.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 28. März 2025, 6.60 IN 87/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
hat der Verwalter am 26.03.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & P Malerei GmbH (Registergericht: Potsdam 13535 P), Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Krzemionek-Ludwig, Seegefelder Straße 38, 14612 Falkensee
hat der Verwalter am 26.03.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 28. März 2025, 6.60 IN 87/22
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