Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CCI Lichtenau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Käthe-Paulus-Straße 2 A, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208412
EUID
DEP2408.HRB208412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 30/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511-6968460
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2024 , 15:24 Uhr
Eröffnung
30.07.2024 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.09.2024
Prüfungstermin
09.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von Grundstücken in Eslarn, Errichtung von Seniorenpflegeheimen auf diesen Grundstücken, Verwaltung und Verpachtung sowie Veräußerung von Seniorenpflegeheimen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH ist am 27.05.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Dabei wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine frühere Bekanntmachung vom 05.06.2024 diente der Berichtigung des Datums der Maßnahme von 2023 auf 2024. Das Insolvenzverfahren ist am 30.07.2024 um 10:16 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Wilhelm V ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 09.10.2024. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.05.2024 berichtigt worden.
Statt "wird gemäß §§ 21, 22 I…
132 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.05.2024 berichtigt worden.
Statt "wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 27.05.2023 um 15:24 Uhr angeordnet:" muss es richtig heißen: "wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 27.05.2024 um 15:24 Uhr angeordnet:"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hildesheim, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2024 um 15:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
132 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2024 um 15:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 30/24: Über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2024 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens W…
132 IN 30/24: Über das Vermögen der CCI Lichtenau GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2 A, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208412), vertr. d.: Werner Ströer, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2024 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2024
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