Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PTB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206598
EUID
DEP2408.HRB206598
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 4/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Johanna Tölke
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.07.2024
Aufhebung
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen und Vertrieb im Bereich der Informationsverarbeitung und Kommunikation sowie Betrieb eines Reiterhofes
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH ist die Schlussverteilung erfolgt. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der 10.07.2024 war. Das Guthaben auf dem Insolvenzsonderkonto belief sich vor Abzug der Massekosten auf 25.038,87 EUR, bei Insolvenzforderungen in Höhe von 6.270,00 EUR. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke wurden festgesetzt, wobei die Berechnungsgrundlage für die Vergütung 27.848,7arg7 EUR betrug. Das Verfahren ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, d…
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Guthaben auf dem Insolvenzsonderkonto beträgt 25.038,…
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Guthaben auf dem Insolvenzsonderkonto beträgt 25.038,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.270,00 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Holzminden, Az. 10 IN 4/22, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Holzminden, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke festgese…
10 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.05.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 25.432,67 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin 2.416,10 EUR.
Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 27.848,77 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 4/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der…
10 IN 4/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTB GmbH, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental (AG Hildesheim, HRB 206598), vertr. d.: Peter Terbofen, Fürstenberger Straße 14, 37691 Derental, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 22.04.2026
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