Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15406
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CCP Gruppe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 15406
EUID
DER1202.HRB15406
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
611 IN 88/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis
Adresse
Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.03.2025
Prüfungstermin
22.04.2025
Berichtstermin
29.04.2025 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CCP Gruppe GmbH ist am 01.02.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.11.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.03.2025. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 29.04.2025 um 11:30 Uhr angesetzt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 22.04.2025 ist. Am 05.02.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 88/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15406 eingetragenen CCP Gruppe GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Damke, Badorfer Str. 79…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 88/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15406 eingetragenen CCP Gruppe GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Damke, Badorfer Str. 79, 50321 Brühl
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf,
ist am 05.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass (drohende) Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
611 IN 88/24
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 88/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15406 eingetragenen CCP Gruppe GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Damke, Badorfer Str. 79, 50321 Brühl
wird wegen Z…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 88/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15406 eingetragenen CCP Gruppe GmbH, Solinger Str. 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Damke, Badorfer Str. 79, 50321 Brühl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 29.04.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Ganzen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 22.04.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
611 IN 88/24
Duisburg, 01.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.