Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nolte Malereibetriebe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heißener Str. 99, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 15448
EUID
DER1202.HRB15448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
611 IN 92/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Freiherr-vom-Stein-Str. 131, 45473 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Eröffnung
05.02.2025 , 13:56 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.03.2025
Forderungsanmeldefrist
24.03.2025
Niederlegung Unterlagen
07.04.2025
Berichtstermin
05.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks, einschließlich aller hiermit zusammenhängender Geschäfte . Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist ferner der Handel mit Baustoffen und Werkzeugen sowie die Vermittlung von handwerklichen und sonstigen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nolte Malereibetriebe GmbH ist am 05.02.2025 um 13:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 21.11.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 07.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 07.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 92/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15448 eingetragenen Nolte Malereibetriebe GmbH, Heißener Str. 99, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carina Verfürth, Zum Jahnsportplatz 25, 42553 V…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 92/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15448 eingetragenen Nolte Malereibetriebe GmbH, Heißener Str. 99, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carina Verfürth, Zum Jahnsportplatz 25, 42553 Velbert
Geschäftsgegenstand: Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks, einschließlich aller hiermit zusammenhängender Geschäfte; Handel mit Baustoffen und Werkzeugen sowie Vermittlung von handwerklichen und sonstigen Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.02.2025, um 13:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Freiherr-vom-Stein-Str. 131, 45473 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE76360200300009008130.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
611 IN 92/24
Duisburg, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 92/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15448 eingetragenen Nolte Malereibetriebe GmbH, Heißener Str. 99, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carina Verfürth, Zum …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 92/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15448 eingetragenen Nolte Malereibetriebe GmbH, Heißener Str. 99, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carina Verfürth, Zum Jahnsportplatz 25, 42553 Velbert
ist am 07.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
611 IN 92/24
Amtsgericht Duisburg, 10.03.2025
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