Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CD Holzbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 5740
EUID
DEM1406.HRB5740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 13/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.01.2025 , 12:30 Uhr
Eröffnung
07.04.2025 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2025
Prüfungstermin
07.07.2025
Gläubigerversammlung
10.09.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Zimmerarbeiten. Die Gesellschaft kann auch Liegenschaften erwerben, belasten oder veräußern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH ist am 07.04.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 18.0erm6.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag für Einwendungen und Anträge ist der 07.07.2025. Im Rahmen des Verfahrens wurde die vorläufige Verwaltung, welche vom 31.01.2025 bis zum 07.04.2025 andauerte, abgeschlossen und die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 10.09.2025 anberaumt, um über die freihändige Veräußerung eines Grundstücks in der Masse zum Preis von 350.000,00 EUR gemäß § 160 InsO zu beschließen.
Am 31.01.2025 ist durch das Amtsgericht Gießen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der CD Holzbau GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, während der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Ba…
Am 31.01.2025 ist durch das Amtsgericht Gießen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der CD Holzbau GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, während der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben ermächtigt wurde. Am 07.04.2025 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CD Holzbau GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky ist als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 18.06.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2025. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 10.09.2025 ist eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung nach § 160 InsO über die freihändige Veräußerung von Grundbesitz angesetzt worden. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist auf Basis einer verwalteten Masse von EUR 404.594,37 ermittelt worden, wobei die konkreten Beträge nicht veröffentlicht wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla,…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld,
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 10.09.2025, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der freihändigen Veräußerung des in der Masse befindlichen Grundbesitzes, eingetragen beim Amtsgericht Alsfeld im Grundbuch von Willofs, Blatt 348, Gebäude- und Freifläche, Schlitzer Straße 26 für 350.000,00 EUR
Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld,
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 05.09.2025.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 31.01.2025 angeordnet und hat bis zum 07.04.2025 angedauert.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 404.594,37 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV werden Gegenstände, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, nur dann dem Vermögen hinzugerechnet, wenn sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Eine bloß nennenswerte Befassung mit den Drittrechten reicht nicht aus. Dies ergibt sich auch aus dem Beschluss des BGH vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495.
Gegenstände, die der vorläufige Insolvenzverwalter lediglich aufgrund von Besitzüberlassungsverträgen wie Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen in Besitz hat, werden nicht berücksichtigt, § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Vermögenswerte aus Anfechtungen nach § 130 ff. InsO können nicht angesetzt werden, siehe Beschlüsse des BGH vom 29.04.2004, ZinsO 2004, Seite 672 und vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495.
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Grundstück
350.000,00 EUR
2.
Bewegliches Anlagevermögen
14.502,05 EUR
3.
Fahrzeuge
19.030,80 EUR
4.
Forderungen
12.541,12 EUR
5.
Sonstige Einnahmen
8.520,40 EUR
GESAMT:
404.594,37 EUR
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR xxx.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
40 % von 35.000,- EUR
xxx EUR
26% von 35.000,- EUR
xxx EUR
7,5% von 280.000,- EUR
xxx EUR
3,3% von 54.594,37 EUR
xxx EUR
SUMME:
xxx EUR
Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.
Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:
Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Erhöhungen wurden nicht beantragt. Gründe für das Ansetzen von Herabsetzungen sind nicht ersichtlich.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von xxx EUR für 3 angefangene Monate festgesetzt.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 16.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
Über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740), vertr. d.: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
ist am 07.04.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter is…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
Über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740), vertr. d.: Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
ist am 07.04.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 18.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen, HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Ro…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen, HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld,
ist am 31.01.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421-94813-50, Fax: 06421-94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 13/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CD Holzbau GmbH, Schlitzer Straße 4, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 5740),
vertreten durch:
Christian Dickert, Werngeser Straße 37, 36323 Grebenau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Christina Rogalla, Marbuger Straße 64, 36304 Alsfeld,
wird für die bis zum 14.07.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 14.08.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 14.07.2026
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