Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 25895
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Insolvenzprofil
CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 25895
EUID
DER1101.HRA25895
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 180/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2024 , 09:24 Uhr
Eröffnung
18.02.2025 , 07:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2025
Berichtstermin
09.04.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
09.04.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG ist am 18.02.2025 um 07:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.09.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.03.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 09.04.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt worden. In diesem Termin sollen unter anderem über den Fortgang des Verfahrens sowie die Person des Insolvenzverwalters beschlossen werden. Zudem ist eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergangen, wobei auf Tätigkeitsberichte und einen Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen wird.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG wurde am 10.09.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.02.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG wurde am 10.09.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 18.02.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 09.04.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.03.2025 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, während gegen die spätere Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ebenfalls Rechtsmittel eingelegt werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 89460 eingetragene CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Martin Purps,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag Vorschuss
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 180/24
Amtsgericht Düsseldorf, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Han…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 89460 eingetragene CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Martin Purps,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.02.2025, um 07:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 09.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 180/24
Düsseldorf, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich h…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 89460 eingetragene CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Martin Purps,
ist am 10.09.2024, um 09:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 180/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.09.2024
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