Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 101118
EUID
DER1101.HRB101118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 25/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke
Adresse
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
06.09.2024 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Berichtstermin
15.11.2024
Prüfungstermin
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf und Montage von Markisen, Fenstern, Feuerschutztüren und Garagentoren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG angeordnet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.03.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls eine Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf hinterlegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG ist am 06.09.2024 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG ist am 06.09.2024 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 25.10.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.11.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 27.03.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, sofern eine Forderung bestritten wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 25/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101118 eingetragenen FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wieslaw Janus…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 25/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101118 eingetragenen FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wieslaw Janus Lewandowski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
503 IN 25/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 25/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101118 eingetragenen FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wieslaw Janus Lewandowski,
wird wegen Z…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 25/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101118 eingetragenen FENSTERBAU-Sonnenschutztechnik Janus UG, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wieslaw Janus Lewandowski,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 25/24
Düsseldorf, 06.09.2024
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