Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 91172
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 91172
EUID
DER1101.HRB91172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 141/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
26.05.2025 , 09:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2025
Berichtstermin
22.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.07.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
13.04.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung sowie Veräußerung von Immobilien, die Projektierung, die Entwicklung, die Errichtung und die Vermietung sowie der mittelbare oder unmittelbare Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen und Unternehmensteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH ist am 26.05.2025 um 09:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 23.08.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 22.07.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, den Fortgang des Verfahrens und die Verwertung des Grundbesitzes beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 08.07.2025 zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier den Abschluss eines Vergleichs, am 13.04.2026 um 10:00 Uhr bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 141/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91172 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
V…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 141/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91172 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz & Partner PartGmbB, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, bestimmt auf
Montag, 13.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 141/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 141/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91172 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
wird wegen Zahlungsunfähigkei…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 141/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91172 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Münsterstraße GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.05.2025, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 22.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Verwertung des Grundbesitzes
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 141/23
Düsseldorf, 26.05.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.