Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 92573
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Insolvenzprofil
Aixon Real Estate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grünstraße 23, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92573
EUID
DER1101.HRB92573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 67/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Fink
Adresse
Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.03.2026
Frist zur Stellungnahme
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen, Vermögen sowie das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, Immobilien und das Unterhalten von Aktiendepots.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aixon Real Estate GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, ist bestellt. Im Verfahren sind Forderungen angemeldet und geprüft worden; der Prüfungsstichtag war der 06.03.2026. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO angeregt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 im schriftlichen Verfahren zur Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und Vergütung des Verwalters Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist mangels kostendeckender Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Massegläubiger, der Schuldnerin/des Schuldners und des Insolvenzverwalters zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO bzw. zur Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 207 Absatz 2, 5 Absatz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Die Einstellung des Verfahrens wurde angeregt.
Die Beteiligten erhalten weiter Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Schlussrechnung, Vergütungsantrag des Verwalters, Schlussverzeichnis sowie eine Aufstellung der Massegläubiger sind nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht und eventuellen Stellungnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 67/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 67/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird man…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 67/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
Insol…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92573 eingetragenen Aixon Real Estate GmbH, Grünstr. 23, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Katharina Filipiak,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.11.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.01.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 67/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.05.2026
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