Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ceramica Oriente UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Wald 38/40, 52222 Stolberg
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 21116
EUID
DER3101.HRB21116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 2/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Kristina Wessing
Adresse
Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen
Termine & Fristen
Eröffnung
08.03.2026 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Berichtstermin
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Verlegen von Fliesen, die Durchführung von Fugen-, Estrich- und Verputzarbeiten und Wandgestaltung sowie die Durchführung aller Bauarbeiten, die der Eintragung in der Handwerksrolle nicht bedürfen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 08.03.2026 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ceramica Oriente UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 02.01.2026. Zur Insolvenzverwalterin ist Kristina Wessing ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Stellungnahmen zur Person der Verwalterin, zum Gläubigerausschuss und weiteren Punkten einreichen. Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes im Wege der übertragenden Sanierung an den Geschäftsführer Herrn Nouamane Sinouh zu einem Gesamtkaufpreis von 1.000,00 Euro zu genehmigen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Verwalterin werden ab dem 15.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21116 eingetragenen Ceramica Oriente UG (haftungsbeschränkt), Am Wald 38-40, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nouamane Sinouh,
Geschäftszweig: Verlegen von Fliesen …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 2/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21116 eingetragenen Ceramica Oriente UG (haftungsbeschränkt), Am Wald 38-40, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nouamane Sinouh,
Geschäftszweig: Verlegen von Fliesen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.03.2026, um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Kristina Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§§ 160, 162 InsO):
Veräußerung des Unternehmens als Ganzes im Wege der übertragenden Sanierung an Herrn Nouamane Sinouh zu einem Gesamtkaufpreis von 1.000,00 Euro, wobei es sich aufgrund der Geschäftsführerstellung des Erwerbers um eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte handelt (§ 162 InsO)
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 15.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 2/26
Amtsgericht Aachen, 08.03.2026
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