Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Macherey & Schmitt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 7204
EUID
DER3103.HRB7204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 336/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Benno Goost
Adresse
Kartäuser Str. 23, 52428 Jülich
Telefon
02461 9956740
Termine & Fristen
Antrag
19.11.2025
Eröffnung
09.03.2026 , 13:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Berichtstermin
02.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7204 eingetragenen Macherey & Schmitt GmbH, Philippusstraße 32, 52428 Jülich, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.03.2026 um 13:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund eines am 19.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird Benno Goost, Kartäuser Str. 23, 52428 Jülich, ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.05.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen durchzuführen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 336/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7204 eingetragenen Macherey & Schmitt GmbH, Philippusstraße 32, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Helmut Bernd Macherey und Jürgen Jan Schmitt,
Geschäftszweig: Putz- und Stuck…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 336/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7204 eingetragenen Macherey & Schmitt GmbH, Philippusstraße 32, 52428 Jülich, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Helmut Bernd Macherey und Jürgen Jan Schmitt,
Geschäftszweig: Putz- und Stuckarbeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.03.2026, um 13:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Benno Goost, Kartäuser Str. 23, 52428 Jülich, Telefon: 02461 9956740, Fax: 02461 9956740.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 336/25
Amtsgericht Aachen, 09.03.2026
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