Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 232679
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CES Containerhandling Equipment & Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 2, 76694 Forst
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 232679
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB232679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 169/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Anne Bückert
Adresse
Augustaanlage 59, 68165 Mannheim
Termine & Fristen
Aufhebung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit und die An- und Vermietung von Maschinen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen tätigen, die dem vorstehenden Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branche zu beteiligen, insbesondere auch die Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Vermietung & Leasing
Subbranche
Maschinenvermietung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel und Vermietung von Maschinen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CES Containerhandling Equipment & Solutions GmbH ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die Entscheidung vom Amtsgericht Karlsruhe verkündet wurde. Gegen die Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 169/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CES Containerhandling Equipment & Solutions GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2
76694 Forst
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 232679
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Anne Bückert, Augustaanlage 59, 68165 Mannheim
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Das Insolven…
60 IN 169/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CES Containerhandling Equipment & Solutions GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2
76694 Forst
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 232679
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Anne Bückert, Augustaanlage 59, 68165 Mannheim
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.09.2026
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