Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere bei der C. F. Fitness GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wiesbaden, deren Gegenstand der Betrieb einer Fitness- und Freizeitanlage ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.F. Wiesbaden GmbH ist am 19.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Wiesbaden fortgeschritten. Die Anordnung erfolgt im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Fluck bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen.
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