Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG Gebäudetechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 37937
EUID
DEU1308.HRB37937
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1507/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
Termine & Fristen
Eröffnung
28.10.2025 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.12.2025
Berichtstermin
06.01.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
06.01.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Gebäudetechnik GmbH ist am 28.10.2025 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen, einschließlich der Beibehaltung des Verwalters und der Betriebsfortführung, wird am 06.01.2026 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig stattfinden. Dieser Termin dient zugleich als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Das Prüfungsergebnis wird den Gläubigern nicht gesondert mitgeteilt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Gebäudetechnik GmbH, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37937
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
Geschäftszweig: .
- wurde am 28.10.2025 um 11:30 Uhr das Insolven…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Gebäudetechnik GmbH, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37937
vertreten durch den Geschäftsführer Ulf Graichen
Geschäftszweig: .
- wurde am 28.10.2025 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit, Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529 Telefon geschäftlich: 0341 9625450
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 06.01.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 06.01.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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