Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GMS German Medical Supply GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32467
EUID
DEU1308.HRB32467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1954/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Telefon
0341 31980100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 10:45 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
10.03.2025
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
17.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel von medizinischen Produkten, insbesondere In- und Auslandsgroßhandel und Handel mit nicht genehmigungs- sowie mit genehmigungspflichtigen Medizin-, Drogerie- und Pflegeprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln für alle medizinischen Einrichtungen, Drogerien, Apotheken, Praxen, Alters- und Pflegeeinrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 17.03.2025. Am 10.03.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger ausreicht. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sind bis zum 17.04.2025 bei dem Amtsgericht Leipzig einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
- wurde der Vorschuss des Insolvenzverwalters am…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
- wurde der Vorschuss des Insolvenzverwalters am 22.10.2025 festgesetzt auf ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
wird heute, am 01.02.2025, um 10.45 Uhr das eröf…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
wird heute, am 01.02.2025, um 10.45 Uhr das eröffnet, da ist.
wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig.
Forderungen sind schriftlich zweifach bis zum 17.03.2025
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber haben, dürfen nicht mehr an , sondern nur an leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch , und
bis zum 17.04.2025
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.0…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.03.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110
schriftlich geltend zu machen.
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