Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG Klingenstraße GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 18811
EUID
DEU1308.HRA18811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1967/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.04.2025 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Berichtstermin
10.06.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
10.06.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Klingenstraße GmbH & Co.KG ist am 02.04.2025 um 13:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 10.06.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig bestimmt worden. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren mit der Befriedigung der Massegläubiger nach Rangordnung fortgeführt wird und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1967/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Klingenstraße GmbH & Co.KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18811
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph G…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1967/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Klingenstraße GmbH & Co.KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18811
vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Gröner
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529, Telefon geschäftlich: 0341 9625450, Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1967/24
CG Klingenstraße GmbH & Co.KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Graichen und Christoph Gröner
Registergericht: Amts…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1967/24
CG Klingenstraße GmbH & Co.KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, vertreten durch die Komplementärin GGp Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Graichen und Christoph Gröner
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 18811
ergeht am 02.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 02.04.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Philipp Hackländer
c/o White & Case LLP
Hainstraße 8
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 9625450
Telefax: 0341 96254529
Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.05.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 10.06.2025
11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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