Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FERA 3 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 26654
EUID
DEU1308.HRB26654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2041/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Lutz Krzysztofik
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
09.03.2026
Frist Stellungnahme Schlussrechnung
20.04.2026
Aufhebung des Verfahrens
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verkauf und Verwaltung eigenen sowie Verwaltung fremden Grundbesitzes im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 2041/21 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lutz Krzysztofik vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde die Regelvergütung des Insolvenzverwalters per Beschluss vom 09.03.2026 festgesetzt. Es wurden Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Widerspruchsrecht gegen nachträglich angemeldete Forderungen gesetzt, wobei die jeweiligen Fristen am 20.04.2026 bzw. 16.12.2025 endeten. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 68.358,85 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 2.609,73 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
Die um 15 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des Verwalters wurde …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
Die um 15 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 09.03.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 300,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 300,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftliche…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.04.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 68.358,85 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 2.609,73 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.06.2026 gemäß § 200 Ins…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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