Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CG-S GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Eggerik-Beninga-Straße 3 A, 26529 Marienhafe
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204375
EUID
DEP3101.HRB204375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 104/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441-24928050
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2025 , 09:30 Uhr
Eröffnung
07.01.2026 , 16:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.02.2026
Prüfungstermin
24.03.2026
Festsetzung Vergütung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die deutsch-asiatische Wirtschaftsförderung sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Getränken und Möbeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.06.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 07.01.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Christian Kaufmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.02.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.03.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Am 07.05.2026 sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/25 : Über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe, (Geschäftsführer), ist am 07.01.2026 um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insol…
9 IN 104/25 : Über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe, (Geschäftsführer), ist am 07.01.2026 um 16:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.02.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.02.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.03.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Hauptstraße 36d, 26524 Hage, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann fe…
9 IN 104/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Hauptstraße 36d, 26524 Hage, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 22.823,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2025 um 09:30 Uhr die vorläufi…
9 IN 104/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe (AG Aurich, HRB 204375), vertr. d.: Christian Garrelt Saathoff, als GF d. Fa. CG-S GmbH, Eggerik-Beninga-Straße 3a, 26529 Marienhafe, (Geschäftsführer), ist am 16.06.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 16.06.2025
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