Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Chemie Contract Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24159
EUID
DEW1215.HRB24159
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 26/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner
Kanzlei
TURNER Rechtsanwälte
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040-350169-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.04.2024
Verteilungstermin
15.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, Lohnfertigung, Verarbeitung und der Vertrieb von Waschmitteln, Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln sowie die Vornahme aller diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte sowie der Handel mit chemischen Erzeugnissen aller Art und deren Import und Export.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 17.04.2024 bestimmt wurde. Im weiteren Verlauf hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; die Berechnungsmasse belief sich auf 3.053.227,09 EUR. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 1.632.903,96 EUR bei berücksichtigten Insolvenzforderungen in Höhe von 2.813.814,66 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und das mündliche Verfahren aufgehoben. Der Schlusstermin ist auf den 15.08.2024 festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angeme…
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt wo…
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 252 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.053.227,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Gemäß Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 wird unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer vorzunehmenden Angemessenheitsbetrachtung ein Gesamtzuschlag in Höhe von 252 % für die Erschwernisse wegen des obstruktiven Schuldners, komplexe, besonders gelagerte Rechtsprobleme, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, die Betriebsfortführung sowie Sanierungsbemühungen, Personalangelegenheiten (Lohnabrechnungen, Insolvenzgeld, Verhandlungen mit dem Betriebsrat), die Erschwernisse durch den hohen Jahresumsatz der Schuldnerin sowie die Ermittlung und Verfolgen einer Vielzahl von Anfechtungsansprüchen. festgesetzt.
Nach Ansicht des Gerichtes ist der Mehraufwand des Insolvenzverwalters durch den gewährten Gesamtzuschlag abgegolten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 296,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 106 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist au…
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark Zeuner, c/o TURNER Rechtsanwälte, Drehbahn 9, D 20354 Hamburg, Tel.: 040-350169-0, Fax: 040-350169-15, E-Mail: hamburg@turner-legal.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.632.903,96 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.813.814,66 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Stendal, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (…
7 IN 26/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemie Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 24159), vertr. d.: Michael Peter Norbert Rohweder, Bickbüschen 51, 23843 Bad Oldesloe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 10.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.