Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24266
EUID
DEW1215.HRB24266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 349/19 (371)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Christoph Andreas Sabitzer
Rolle
Geschäftsführer
Adresse
Emmetterstraße 2B, 6375 Beckenried
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
16.04.2024
Schlusstermin
22.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Einrichtung und der Betrieb von Friseur- und Kosmetiksalons für Damen und Herren sowie der Vertrieb von Waren aller Art, soweit sie den Friseur- und Kosmetikbereich betreffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Magdeburg anhängig. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist ein besonderer Prüftermin bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 16.04.2024 endet. Im weiteren Verlauf wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgen im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 22.05.2024 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 119.365,94 EUR, wovon für die Verteilung ein Betrag in Höhe von 460,75 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sab…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer, Emmetterstraße 2B, 6375 Beckenried, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 349/19 (371) - (15.03.2024)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.:…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer, Emmetterstraße 2B, 6375 Beckenried, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 16.04.2024. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
- 340 IN 349/19 (371) - (15.03.2024)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sab…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer, Emmetterstraße 2B, 6375 Beckenried, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 22.05.2024 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 119.365,94 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 460,75 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 349/19 (371) - (18.04.2024)
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