Betrieb eines Malergeschäftes, Vollwärmeschutz, Handel mit Baustoffen und Baubedarf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemnitztal Maler GmbH ist am 31.07.2026 um 09:02 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Klose bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist ein gemeinsamer Termin am 13.10.2026 um 11:00 Uhr in Chemnitz bestimmt worden. Bis zur ersten Gläubigerversammlung ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss aus drei Mitgliedern eingesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1076/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemnitztal Maler GmbH, Chemnitztalstraße 130, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8183
vertreten durch den Geschäftsführer Ringo Schuster
ergeht am 31.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 1076/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemnitztal Maler GmbH, Chemnitztalstraße 130, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8183
vertreten durch den Geschäftsführer Ringo Schuster
ergeht am 31.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Malerarbeiten und Wärmedämmung) wird am 31.07.2026 um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 01.09.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Dienstag, 13.10.2026
Uhrzeit 11:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|MEGA eG
vert. d. d. Regionalvertriebsleiter Ost Herrn Andreas Diessner
Wollkämmereistraße 6
04357 Leipzig
|Thomas Wolf
Dr.-Külz-Straße 39
08393 Meerane
|Peschke Baumanagement & Projektsteuerung GmbH
vert. d. d. GF Herrn Jörg Peschke
Münchner Platz 2
01187 Dresden
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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