Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NK Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 18436
EUID
DEU1206.HRB18436
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
305 IN 1022/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss
29.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NK Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 29.07.2026. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung, spätestens jedoch fünf Monate nach Verkündung, sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 1022/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NK Verwaltungs GmbH, Chemnitztalstraße 179, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18436
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Schackowsky
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Geri…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 1022/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NK Verwaltungs GmbH, Chemnitztalstraße 179, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18436
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Schackowsky
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Gering
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.07.2026 mangels Masse abgewiesen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 3
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem der oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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