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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 09.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Chemnitztal Maler GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ringo Schuster, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum gleichen Zeitpunkt um 15:31 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Klose bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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