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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (a) Zweck der Gesellschaft ist die Hilfe und Unterstützung für bedürftige Kinder und ihre Familien in der ganzen Welt, die unverschuldet unter emotionaler, geistiger oder körperlicher Bedürftigkeit leiden, ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe oder ihres Glaubens sowie die Minderung des Leidens aller Bedürftigen, insbesondere durch Verteilung von Nahrungsmitteln und Bereitstellung medizinischer Versorgung. (b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland zur Hilfe und Unterstützung für bedürftige Kinder und ihre Familien in der ganzen Welt sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung dieser Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. (c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die Hilfsbedürftigkeit von Kindern und ihren Familien in der ganzen Welt zu informieren und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Zweck der Gesellschaft ist es zudem, Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für bedürftige und Not leidende Kinder und ihre Familien in der Öffentlichkeit zu wecken.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12006 eingetragenen Children's Network International Deutschland gGmbH, Mottmannstr. 1 - 3, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Roxana Presgrove, ist nach Durchführung aufgehoben. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG sowie, hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
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