Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christensen, Anke Bettina
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRA 3675
EUID
DEX1112R.HRA3675
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 105/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2023
Festsetzung Vergütung Sonderinsolvenzverwalter
25.09.2024
Frist zur Versagung Restschuldbefreiung
14.08.2026
Restschuldbefreiung erteilt
25.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Bettina Christensen ist anhängig. Die Schuldnerin betreibt die Automaten Bonde und war Inhaberin der Spielhallen 'Bier + Spieldorf' sowie 'Bier+ Spielpalast'. Am 05.01.2026 hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin nicht zur Insolvenzmasse gehört und entsprechende Ansprüche im Verfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 InsO). Später, am 18.04.2024, wurde Rechtsanwalt Ygglev Stintzing zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gegen die Bestellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Bettina Christensen ist beim Amtsgericht Flensburg anhängig. Zunächst wurde durch den Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Betreiberin von Spielhallen nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 Abs. 2 InsO). Später wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Bettina Christensen ist beim Amtsgericht Flensburg anhängig. Zunächst wurde durch den Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Betreiberin von Spielhallen nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 Abs. 2 InsO). Später wurde Rechtsanwalt Ygglev Stintzing zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer angemeldeten Forderung umfasst. Im weiteren Verfahrensverlauf ist nach Beendigung der Abtretungsfrist über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern wurde im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 14.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Bettina Christensen ist beim Amtsgericht Flensburg anhängig. Die Schuldnerin betreibt die selbständige Tätigkeit als Inhaberin der Automaten Bonde (HRA 3675 FL). Im Verfahren wurde Rechtsanwalt Ygglev Stintzing zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebie…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Bettina Christensen ist beim Amtsgericht Flensburg anhängig. Die Schuldnerin betreibt die selbständige Tätigkeit als Inhaberin der Automaten Bonde (HRA 3675 FL). Im Verfahren wurde Rechtsanwalt Ygglev Stintzing zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung angemeldeter Forderungen umfasst. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin (Spielhallen in Flensburg) nicht zur Insolvenzmasse gehört und entsprechende Ansprüche im Verfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 InsO). Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wurde festgesetzt. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern wurde im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 14.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Anke Bettina Christensen ist am 01.07.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 Abs. 2 InsO). Zum Sonderinsolvenzverwalter wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Anke Bettina Christensen ist am 01.07.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 35 Abs. 2 InsO). Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ygglev Stintzing bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung angemeldeter Forderungen umfasst. Nach Beendigung der Abtretungsfrist wurden den Insolvenzgläubigern im schriftlichen Verfahren bis zum 14.08.2026 Gelegenheit gegeben, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Das Gericht hat daraufhin am 25.08.2026 der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt. Diese wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung Forderungen hatten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS
|
Der Insolvenzverwalter hat der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Betreiberin der Flensburger Spielhallen " Bier +Spieldorf", Engelsbyer Straße 65 in Flensburg und " Bier+ Spielpalast" , Neustadt 17 in Flensburg mit der zugehörigen Verwaltungstätigkeit am Geschäftssitz Toft 24 in Munkbrarup. nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ygglev Stintzing
Rathausstraße 1, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 14141-0
Telefax: 0461 14141-24
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von 1als im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. 35 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung .
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS
|
Beschluss:
|
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 14.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Ygglev Stintzing, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 12.08.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
56 IN 105/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anke Bettina Christensen, geboren am 29.08.1962, Auberg 3, 24960 Munkbrarup
Inhaber der Automaten Bonde Anke Christensen geb. Diedrichsen, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS
|
Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2023 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.