Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Entwicklung, Beratung, Training und Unterstützung von Kunden im Bereich Computer-Integrated-Manufactoring (CIM) und der damit zusammenhängenden Basis-Technologien wie Computer-Aided-Design (CAD), Computer-Aided- Manufactoring (CAM), Produktions-Planungs-Systeme (PPS), Product-Daten-Management und Electronic-Document- Management (PDM/EDM) sowie die Anwendung dieser Technologie zur Erbringung von Dienstleistungen und Outsoursing, insbesondere im Bereich der Konstruktion.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CIM-BASE GmbH Consulting und Engineering ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Heilbronn als Insolvenzgericht stammt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 01.08.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Schmid Rechtsanwälte PartGmbB.
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