Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
City Cab Braunschweig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206190
EUID
DEP1103.HRB206190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
Aktenzeichen
93/18 c
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Suding
Adresse
Wurpweg 29, 26954 Nordenham
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
13.10.2021
Vergütungsfestsetzung Beschluss
23.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Cab Braunschweig GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Suding hat am 10.07.2026 beantragt, seine Vergütung für die durch Beschluss vom 13.10.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festsetzen zu lassen. Das Amtsgericht Braunschweig hat diese Festsetzung mit dem in der Bekanntmachung datierten Beschluss vom 23.09.2026 vorgenommen. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht worden, der vollständige Beschluss kann jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 93/18 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Cab Braunschweig GmbH, Varrentrappstraße 26, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206190), vertr. d.: Kay Horstmann, Wurpweg 29, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Suding für die du…
273 IN 93/18 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Cab Braunschweig GmbH, Varrentrappstraße 26, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206190), vertr. d.: Kay Horstmann, Wurpweg 29, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Suding für die durch Beschluss vom 13.10.2021 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026
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