Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
City Glanz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119482
EUID
DEM1201.HRB119482
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 466/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw.
Adresse
Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
0069900192060
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2024 , 16:26 Uhr
Eröffnung
24.10.2025 , 09:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.12.2025
Prüfungstermin
05.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH mit Sitz in Offenbach am Main ist am 24.10.2025 um 09:34 Uhr eröffnet worden. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 8 IN 146/24 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.12.2025 schriftlich anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin findet vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main statt. Eventuelle Anträge oder Einwendungen der Gläubiger sind bis zum 05.0
.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 31.07.2024 ist im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Fatma Kreft zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 24.10.2025 um 09:34 Uhr ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zur endgültigen In…
Am 31.07.2024 ist im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Fatma Kreft zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 24.10.2025 um 09:34 Uhr ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig, was durch ein Gutachten der Sachverständigen Fatma Kreft bestätigt wurde. Von einem Schuldenbereinigungsplanverfahren ist abgesehen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.12.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen ist angesetzt. Eventuelle Anträge und Einwendungen sind bis zum 05.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 466/23 Am 24.10.2025 um 09:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsfü…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 466/23 Am 24.10.2025 um 09:34 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsführer),
2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw., Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0069900192060, Fax: +4969900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@tbs-insolvenzverwalter.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 17.12.2025.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.01.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
24.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 466/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsf…
Amtsgericht Offenbach am Main
24.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 466/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482),
vertreten durch:
1. Özgür Güngör, Zum Stausee 3, 63679 Schotten, (Geschäftsführer),
2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer),
wird heute, am 24.10.2025 um 09:34 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Von der Durchführung eines Schuldenbereinigungsplanverfahrens ist gemäß § 306 Abs. 1 S. 3 InsO abgesehen worden.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverw., Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0069900192060, Fax: +4969900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@tbs-insolvenzverwalter.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren 8 IN 146/24 verbunden. Das Verfahren 8 IN 466/23 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Fatma Kreft vom 23.10.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 466/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482), vertr. d.: 1. Özgür Güngör, (Geschäftsführer), 2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2024 um 16:26 Uhr die vorläufige Verwaltung …
8 IN 466/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der City Glanz GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119482), vertr. d.: 1. Özgür Güngör, (Geschäftsführer), 2. Abdülkerim Kiziltunc, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2024 um 16:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2024
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