Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GRATEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48596
EUID
DEM1114.HRB48596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 70/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.01.2025 , 12:55 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 08:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2025
Berichtstermin
24.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH mit Sitz in Rödermark ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathlingen, Kanzlei Brinkmann & Partner. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin dem Insolvenzverwalter übertragen. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 02.06.2025 schriftlich anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungstermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 24.06.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Offenbach am Main statt, um über verschiedene Angelegenheiten wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens zu beschließen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 30.01.2025 ist über das Vermögen der GRATEC GmbH in Rödermark das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 um 08:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Schul…
Am 30.01.2025 ist über das Vermögen der GRATEC GmbH in Rödermark das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 um 08:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Schuldnerin wurde die Verfügungsbefugnis entzogen. Dr. Jan Markus Plathner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.06.2025 anzumelden. Für den 24.06.2025 um 10:00 Uhr ist eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) angesetzt, auf der unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Zudem wurde ein Festsetzungsbeschluss zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ergangen, wobei eine Berechnungsgrundlage von 561.211,30 Euro zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzger…
Geschäftsnummer: 8 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, vorliegend 561.211,30 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend waren in der Gesamtschau, aufgrund der vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Betriebsfortführung sowie der Sanierungsbemühungen und Investorensuche, Erhöhungen von insgesamt 85 % als angemessen festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 70/25. Am 01.04.2025 um 08:20 Uhr ist über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Marku…
Geschäftsnummer: 8 IN 70/25. Am 01.04.2025 um 08:20 Uhr ist über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.06.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 24.06.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 48596),
vertreten durch: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt S…
8 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 48596),
vertreten durch: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Sebastian Gall, Berliner Str. 44, 60311 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 70/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2025 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
8 IN 70/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GRATEC GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 3-5, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 48596), vertr. d.: Hubert Graf, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2025 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.01.2025
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